Wichtige Informationen
Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Die Therapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Diese wird von folgenden Ärzten ausgestellt:
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Hausarzt
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
Wie kann ich mich für eine Therapie anmelden?
Sie können sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail in meiner Praxis anmelden. Während einer Therapie gehe ich nicht an das Telefon. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich werde Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung. Bei erwachsenen Patienten wird bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von 10 Euro verlangt, die an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Zusätzlich
ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Bei Privatpatienten werden die Behandlungskosten zwischen meiner Praxis und Ihnen vereinbart und sind unabhängig vom jeweiligen Erstattungsbeitrag Ihrer
Krankenversicherung zu leisten.
Werden Hausbesuche angeboten?
Wenn die Therapie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Praxis stattfinden kann, verordnet Ihr Arzt einen Hausbesuch. Die Therapie kann bei Ihnen zu Hause oder in einer pflegenden Einrichtung stattfinden.
Bis wann muss ich einen Termin absagen?
Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Unentschuldigte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich Ihnen privat in Rechnung.